- Gefahrenmeldeanlagen
- Gefahrenmeldeanlagen,Alarmanlagen für unterschiedliche Gefahrenarten. Gefahrenmeldeanlagen alarmieren als 1) Brandmeldeanlage das Entstehen eines Brandherdes; 2) Einbruchmeldeanlage den Versuch des unberechtigten Eindringens und des Diebstahls; 3) Überfallmeldeanlage die Bedrohung von Personen; 4) Funktionsüberwachungs- und Störungsmeldeanlage fehlerhafte Betriebszustände an Maschinen, Produktions- u. a. technische Einrichtungen (z. B. Temperaturanstieg in Kühlräumen).Um die ständige Betriebsbereitschaft in Gefahrenmeldeanlagen zu gewährleisten, arbeiten die Anlagen meist im Ruhestrombetrieb (Arbeitsstrombetrieb) oder mit anderen funktionsgleichen Verfahren (z. B. Datentelegramme in kurzen Zeitintervallen).Die Alarmierung wird durch Melder ausgelöst, in manueller Betätigung des Melders durch Personen (z. B. Druckknopfmelder), automatisch durch Sensoren, die eine gefahrenspezifische Veränderung oder Grenzwertüberschreitung physikalischer Bedingungen oder Messgrößen erkennen.Die Auslösung eines Melders führt zu einem Signal, das meist in einer Meldezentrale aufgenommen wird. Diese zeigt die Gefahrenart an (z. B. Feuer, Einbruch, Überfall, technische Meldung, Störung) und, soweit vorgesehen, den Auslöseort. Sie steuert die gefahrentypischen notwendigen Reaktionen (z. B. Auslösen von Alarmierungsmitteln, Einschalten von Löschanlagen, Aufschalten von Kameras auf Bildschirme zur Alarmverifikation). Außerdem überwacht sie die gesamte Gefahrenmeldeanlage, sodass z. B. Eingriffe zur Manipulation an Geräten zu einer Sabotagemeldung führen oder Stromausfall zu einer Störungsmeldung und zur Umschaltung auf eine anlagenintegrierte Notstromversorgung.Für die Konzeption von Gefahrenmeldeanlagen sind gefahrenspezifische Grundsätze zu beachten. In Brandmeldeanlagen ist das sichere Auffinden und schnelle Erreichen des Brandherdes von besonderer Bedeutung. Der Anbringungsort des zuerst ausgelösten Melders für die Feuerwehr soll z. B. in Türnähe eindeutig identifizierbar sein. Oft werden hierzu Melder mit besonderen Signalkennungen (Impulsfolgen, Pulsmeldertechnik) eingesetzt. Die Planung der Melderanbringung ist abhängig von der Meldeart (Feuermeldeanlagen), von der Raumfläche, der Raumhöhe und der Festlegung der Brandabschnitte (besondere Bauweise zwischen den Abschnitten, z. B. feuerhemmend). Einbruchmeldeanlagen sollen, automatisch ausgelöst, den Tatversuch so melden, dass den Eingreifkräften die notwendige Zeit zur Verfügung steht, um den Tätererfolg zu verhindern. Die Melder werden in Detektionsebenen konzipiert. Perimetermelder überwachen den Außenbereich von Gebäuden, z. B. Zäune auf Durchschneiden, Übersteigen und Unterkriechen, das Grundstück auf Bewegungen, Einfahrten und Durchlässe auf Durchquerung. Außenhautmelder überwachen Wände, Decken, Böden, Türen und Fenster, die einen Sicherungsbereich (abgeschlossenes Gebäude oder Gebäudeteile, die durch eine Einbruchmeldeanlage überwacht werden) umschließen, auf Öffnen, Durchbrechen und Durchgreifen, Fallenmelder überwachen innerhalb des Sicherungsbereiches Einstiege, Durchgänge u. a. auf Durchsteigen und -queren. Volumen- oder Bewegungsmelder überwachen Räume auf Bewegungen durch unbefugte Personen. Objektmelder überwachen Einzelgegenstände von besonderem Wert auf Wegnahme, Aufbruch oder Annäherung von Personen. Zu unterscheiden ist zwischen Meldern, deren Auslösung stets zur Alarmierung führen soll (z. B. Bildermelder, die das Abheben von Bildern erkennen) und solchen, deren Auslösung nur dann zur Alarmierung führen darf, wenn sich keine berechtigte Person mehr im Sicherungsbereich aufhält (z. B. Bewegungsmelder in Räumen). Soll die Auslösung dieser Melder zur externen Alarmierung führen, muss die Person, die den Sicherungsbereich als Letzte verlässt, die Anlage »scharfschalten«. Das wird für jeden Sicherungsbereich über eine besondere Schalteinrichtung (z. B. Blockschloss) durchgeführt, die an oder in der Tür installiert ist, die als letzte Tür des Sicherungsbereiches mechanisch verschlossen wird (Letzttüre). Die Zentrale gibt diese Schaltungseinrichtung zur Bedienung nur frei, wenn die Anlage betriebsbereit ist (es darf keine Störungs- und/oder Sabotagemeldung anstehen) und sich jeder Melder in seiner meldebereiten Ruhestellung befindet (z. B. ein geöffnetes, auf Verschluss überwachtes Fenster verhindert die Scharfschaltung). Durch diese Zwangsläufigkeit bei der Scharfschaltung sollen versehentliche Alarmierungen ausgeschlossen werden. Das Unscharfschalten (Zurückschalten) kann durch eine Nummerncode-Tastatur oder durch Zeitvorgaben besonders gesichert werden. Überfallmeldeanlagen werden manuell ausgelöst. Für den Täter soll die erfolgte Alarmierung nicht erkennbar sein (stiller Alarm).
Universal-Lexikon. 2012.